Willkommen im Rehasport

im TuS Holtenau

 

Im TUS Holtenau finden Sie für verschiedene Erkrankungsbilder passende Rehasportgruppen, die von speziell ausgebildeten Übungsleitern durchgeführt werden. Die Inhalte der einzelnen Rehasportstunden basieren auf medizinischen, trainings- und bewegungswissenschaftlichen Elementen.

Wir bieten Rehakurse in folgenden Bereichen an:

  • Arthrosesport
  • Osteoporsesport
  • Lungensport
  • Herzsport
  • Orthopädisches Rückentraining
  • Orthopädische Knie/Hüftgruppe

Was sind Rehakurse?
Rehabilitationssport ist eine vom Arzt verordnete Leistung, die meist für die Dauer von 50, 90 oder 120 Übungseinheiten gilt

Was erwartet mich beim Rehasport?
Die Förderung der Beweglichkeit und Stabilisierung des Stütz- und Bewegungsapparates stehen im Mittelpunkt. Dabei werden die individuellen Stärken und Schwächen jedes Gruppenteilnehmers von den speziell ausgebildeten Übungsleitern berücksichtigt.

Kann ich auch mal fehlen? 
Das ist gar kein Problem! Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Kann ich erst einmal probieren, ob der Kurs zu mir passt. 
Ja, selbstverständlich.

Wer kann eine Rehabilitationsverordnung ausstellen?

Jeder niedergelassene Arzt mit einer Kassenzulassung kann eine Rehasportverordnung (Formular 56) ausstellen. Es muss nicht der Facharzt sein!

Welche Kosten entstehen für mich als Teilnehmer an einer Rehabilitationssportgruppe?

Die Kosten für eine Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport werden bei gesetzlich Versicherten von den Krankenkassen und anderen Kostenträgern, z.B. Renten- und Unfallversicherung, zeitlich befristet übernommen. Die Rehabilitationsverordnung unterliegt nicht wie eine Physiotherapiemaßnahme der Heilmittelbudgetierung und kann von ärztlicher Seite allen Patienten verordnet werden, ohne ein Regressbegehren erwarten zu müssen.  Privat versicherte Patienten gehen in Vorleistung und können bei regelmäßiger Teilnahme eine Erstattung bekommen. Hier liegen je nach Versicherung Unterschiede vor.

Ist eine Folgeverordnung möglich?

Das Bundessozialgericht verneint in einem Urteil (B 1 KR 8/10 R) ausdrücklich die zeitliche Begrenzung des Rehabilitationssports, da in diesem das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke. Bei einer Ablehnung einer Folgeverordnung helfen wir Ihnen gerne weiter.